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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Marketing-Agentur Theresa Donath

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Theresa Donath (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kund:inen (nachfolgend „Kunde/ Kundin“) über die Erbringung von Marketingdienstleistungen, insbesondere im Bereich Social Media, abgeschlossen werden.
1.2 Abweichende Bedingungen der Kund:inen finden nur Anwendung, wenn diese von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2. Leistungen der Agentur
2.1 Die Agentur bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter Online-Marketing, Social Media Marketing, Content Creation, SEO, Paid Ads (z. B. Facebook Ads, Google Ads), Texting und Management.
2.2 Die genauen Leistungen sowie deren Umfang werden in einem individuellen Angebot oder Vertrag zwischen der Agentur und dem/ der Kund:in festgelegt.
2.3 Die Agentur behält sich das Recht vor, die erbrachten Leistungen jederzeit zu ändern, zu erweitern oder anzupassen, um den aktuellen Marktanforderungen gerecht zu werden, sofern diese Änderungen die vereinbarten Kernleistungen nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der/die potentielle Kund:in die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der/die potentielle Kund:in und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 

3.2 Der/die potentielle Kund:in anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem/der potentiellen Kund:in schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5 Der/die potentielle Kund:in verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6 Sofern der/die potentielle Kund:in der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E‑Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem/der potentiellen Kund:in eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee der/des Kund:in verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.   

3.8 Der/die potentielle Kund:in kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

4. Vertragsschluss
4.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Kund:in das Angebot der Agentur schriftlich oder in elektronischer Form annimmt.
4.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form, auch per E-Mail.

5. Pflichten des/der Kund:in
5.1 Der/die Kund:in verpflichtet sich, der Agentur alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der/die Kund:in ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Materialien (wie Texte, Bilder, Videos etc.) keine Rechte Dritter verletzen und keine gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Urheberrecht, Markenrecht) missachten.
5.3 Der/die Kund:in verpflichtet sich, die Agentur unverzüglich über Änderungen von relevanten Informationen zu informieren, die die Durchführung der vereinbarten Leistungen betreffen könnten.

6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

6.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

6.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des/der Kund:in, letztere nach vorheriger Information an den/die Kund:in. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

6.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem/der Kund:in namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der/die Kund:in einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

7. Termine

7.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

7.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der/die Kund:in und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der/die Kund:in vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des/der Kund:in wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preis.
8.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

8.3 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den/der Kund:in auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kund:in genehmigt, wenn der/die Kund:in nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.4 Wenn der/die Kund:in in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der/die Kund:in der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der/die Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

8.5 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen.
8.6 Sofern der/die Kund:in mit der Zahlung in Verzug gerät, kann die Agentur die Erbringung weiterer Leistungen einstellen, bis der ausstehende Betrag beglichen wurde.

9. Kennzeichnung

9.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem/der Kund:in dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des/der Kund:in dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kund:in bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

10. Rechte an den Arbeitsergebnissen
10.1 Die Agentur räumt dem/der Kund:in an den im Rahmen der vertraglichen Leistungen entstandenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein.
10.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben alle Rechte an den erstellten Inhalten, Designs, Konzepten und anderen Arbeitsergebnissen bei der Agentur.
10.3 Der/die Kund:in ist nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur an Dritte weiterzugeben oder zu verkaufen.

11. Haftung
11.1 Die Agentur haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
11.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11.3 Der/die Kund:in stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung von vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten, Materialien oder Daten entstehen.

12. Datenschutz
12.1 Die Agentur verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten der Kund:innen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere der DSGVO) zu behandeln.
12.2 Weitere Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung der Agentur entnommen werden.

13. Social Media Dienste
13.1 Für die Verwaltung von Social Media Kanälen (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok) im Auftrag des/der Kund:in verpflichtet sich die Agentur, die vereinbarten Dienstleistungen entsprechend den jeweiligen Plattformrichtlinien und den gesetzlichen Bestimmungen auszuführen.
13.2 Der/die Kund:in ist sich bewusst, dass Social Media Plattformen Änderungen in ihren Algorithmen oder Richtlinien vornehmen können, die die Ergebnisse der Marketingmaßnahmen beeinflussen können.
13.3 Die Agentur übernimmt keine Garantie für den Erfolg von Social Media Kampagnen, da dieser von zahlreichen externen Faktoren abhängt, wie etwa der Zielgruppeninteraktion, Plattformänderungen oder saisonalen Schwankungen.

14. Laufzeit und Kündigung
14.1 Die Laufzeit des Vertrages wird individuell zwischen der Agentur und dem Kunden vereinbart und ist im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
14.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der/die Kund:in mit der Zahlung in Verzug gerät oder gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt.

15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht des Landes Österreich.
15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wien.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Kontakt
Theresa Donath
Albrechtsbergergasse 28 /24A, 1120 Wien
+43 670 4096760
Rese.d@icloud.com
www.einfachrese.com

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